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Tipps zum richtigen Öffnen, Ausfüllen und Speichern von PDF-Formularen

  1. Suche nach dem gewünschten Formular mit Suchbegriff und Klick auf die Lupe
  2. Klick auf Formular öffnen: Damit wird ein automatischer Download ausgelöst und je nach verwendetem Browser das Formular eventuell auch angezeigt. Gehen Sie trotzdem wie folgt vor:
  3. Öffnen Sie im Dateimanager/Explorer (oder in Ihrem selbst festgelegten oder auch tmp-Verzeichnis) den Ordner „Downloads“
  4. Öffnen Sie durch einen Rechtsklick auf die gewünschte PDF-Datei ein weiteres Menü und danach „Öffnen mit“ und Auswahl „Adobe Acrobat…“
  5. Jetzt wird das PDF-Formular geöffnet und lässt sich ausfüllen, drucken und für eine spätere Verwendung (Importieren von Daten) speichern. Importieren von Daten können Sie nur benutzen, wenn frühere Versionen lokal abgespeichert sind.


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Wichtiger Hinweis: Gültig ab 01. Juli 2017

Wichtiger Hinweis: Bitte verwenden Sie zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen die Beilage L 1ab, zur Geltendmachung von Kinderfreibeträgen, Unterhaltsabsetzbeträgen oder außergewöhnlichen Belastungen für Kinder die Beilage L 1k, zur Erklärung von ausländischen Einkünften die Beilage L 1i (FinanzOnline oder amtliches Formular).

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Wichtiger Hinweis: Die Abgabenerklärung für Erwerbsvorgänge ab 1.1.2013 ist gem. § 10 Abs. 2 GrEStG elektronisch über FinanzOnline einzubringen (durch einen Notar oder Rechtsanwalt, in den Fällen des § 3 Abs. 1 Z 4 und 5 GrEStG auch durch den Steuerschuldner selbst).

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Wichtiger Hinweis: Für die Beantragung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros ist ab 1.1.2014 grundsätzlich der Ausdruck aus dem Pendlerrechner (www.bmf.gv.at - Berechnungsprogramme) zu verwenden.
Das Formular L 33 ist nur dann auszufüllen, wenn der Pendlerrechner gemäß § 3 der Pendlerverordnung nicht anwendbar ist (zB: Beschäftigung in Österreich, Wohnsitz im Ausland, wegen Zeitüberschreitung) oder keine Verkehrsverbindung im Pendlerrechner angezeigt wird.

Wichtiger Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass Anfragen zur Überprüfung einer UID ab 1.7.2011 verpflichtend über FinanzOnline durchzuführen sind. Mit dem Formular U 16 darf das Finanzamt nur mehr mangels technischer Voraussetzungen (zB kein Internetzugang) in Anspruch genommen werden.

Wichtiger Hinweis: Die Anmeldung zur Alkoholherstellung ist seit 1.1.2022 grundsätzlich nur mehr elektronisch über FinanzOnline möglich. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Zollamt Österreich, Tel. 050 233 560.