Kontakt - Anfragen an die Finanzverwaltung

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Antworten auf Anfragen zu Ihren persönlichen Steuerangelegenheiten erhalten Sie aus­schließlich als authentifizierter Benutzer über FinanzOnline oder direkt bei Ihrem Finanzamt im Infocenter.

Für ausländische Unternehmer ist hinsichtlich Anfragen zu persönlichen Steuerangelegenheiten in Zusammenhang mit der Umsatzsteuer das Finanzamt Österreich (Dienststelle Graz Stadt) zuständig. Dies betrifft insbesondere Fragen zum Vorsteuererstattungsverfahren oder zum One-Stop-Shop durch ausländische Unternehmer.

Im Steuern-Bereich finden Sie Informationen zu Ihrer ArbeitnehmerInnenveranlagung (genannt Steuer- oder Jahresausgleich).

In manchen Fällen ist eine Terminvereinbarung die bessere Wahl: Terminbuchung

Informationen zum Thema Datenschutz, insbesondere zur Einbringung von Auskunftsbegehren nach Artikel 15 DSGVO oder § 44 DSG u.ä., finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMF.

Hinweis: Per E-Mail sind Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht zulässig (Beschränkung des elektronischen Verkehrs gemäß § 13 Abs 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG). Es ist das nachstehende Kontaktformular zu verwenden.

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