L 33  -  Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro ab 01.01.2014 

Wichtiger Hinweis

Für die Beantragung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros ist ab 1.1.2014 grundsätzlich der Ausdruck aus dem Pendlerrechner (www.bmf.gv.at - Berechnungsprogramme) zu verwenden.
Das Formular L 33 ist nur dann auszufüllen, wenn der Pendlerrechner gemäß § 3 der Pendlerverordnung nicht anwendbar ist (zB: Beschäftigung in Österreich, Wohnsitz im Ausland, wegen Zeitüberschreitung) oder keine Verkehrsverbindung im Pendlerrechner angezeigt wird.

Weiterführende Links


Dieses Formular steht in folgenden Varianten zur Verfügung

 

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