L 1 - 2024 Erklärung L1 zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2024
Wichtiger Hinweis
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Bitte beachten Sie auch die unten stehenden "Weiterführenden Links".Die Formulare L 1, L 1ab, L 1d, L 1i, L 1k und L 1k-bF werden maschinell gelesen - beachten Sie daher bitte die Ausfüllhilfe L2, um Fehler zu vermeiden und eine rasche Bearbeitung zu ermöglichen.
Für einen Antrag auf ArbeitnehmerInnenveranlagung verwenden Sie bitte FinanzOnline.
Zur Geltendmachung von Kinderfreibeträgen, Unterhaltsabsetzbeträgen oder außergewöhnlichen Belastungen für Kinder verwenden Sie bitte zusätzlich zum Formular L 1 die Beilage L 1k (HINWEIS: Für jedes Kind ist ein eigenes Formular erforderlich), zur Erklärung von ausländischen Einkünften die Beilage L 1i.
Die barrierefreien amtlichen Formulare für blinde und sehbehinderte Personen sind weiterhin online verfügbar.
Sollte Ihnen die Benutzung von FinanzOnline nicht möglich sein, nutzen Sie bitte die Bestellmöglichkeit des amtlichen Papierformulars über den unten angeführten Link oder erhalten Sie das Formular kostenlos bei Ihrem Finanzamt.
Dieses Formular steht in folgenden Varianten zur Verfügung
Weitere Formulare
- L 1ab - Beilage L 1ab für 2024 zum Formular L 1 oder E 1 für außergewöhnliche Belastungen
- L 1d - Beilage L 1d für 2024 zum Formular L 1, E 1 oder E 7 zur besonderen Berücksichtigung von Sonderausgaben
- L 1d-Erl - Ausfüllhilfe zur Beilage L 1d für 2024
- L 1i - Beilage L 1i für 2024 zum Formular L 1 oder E 1 für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug - Zusatzangaben bei Erfüllung bestimmter grenzüberschreitender Kriterien - Antrag auf Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht ...
- L 1k - Beilage L 1k für 2024 zum Formular L 1 oder E 1 für: Familienbonus Plus - Unterhaltsabsetzbetrag - Außergewöhnliche Belastungen für Kinder - Nachversteuerung
- L 1k-bF - Beilage L 1k-bF für 2024 zum Formular L 1 oder E 1 für den Familienbonus Plus in besonderen Fällen
- L 1k-bF-Erl - Ausfüllhilfe zur Beilage L 1k-bF
- L 2 - Ausfüllhilfe für das Formular L 1 (Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung) für 2024