Liste der Scheinunternehmen
Auf dieser Seite finden Sie eine Liste der ab 1. Jänner 2016 rechtskräftig per Bescheid festgestellten Scheinunternehmen. Diese wird laufend aktualisiert.
Sie können eine aktuelle Auswertung der Liste der Scheinunternehmen als *.csv-Datei hier herunterladen.
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Gemäß § 8 des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) ist das Bundesministerium für Finanzen verpflichtet eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung auf der BMF-Homepage dient als Informationsquelle für Unternehmen und soll diese vor möglichen Haftungen für Entgelte im Sinne des § 9 SBBG schützen.
Nach § 9 SBBG haftet die/der Auftrag gebende Unternehmer/in ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens zusätzlich zum Scheinunternehmen als Bürgin/Bürge und Zahler/in nach § 1357 ABGB, wenn sie/er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim Auftrag nehmenden Unternehmen um ein Scheinunternehmen nach § 8 SBBG handelt. Das Auftrag gebende Unternehmen haftet diesfalls für Ansprüche auf das gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen.