Grundstückswert-Berechnung

Berechnung des Grundstückswertes (§ 4 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz) auf Grundlage des Pauschalwertmodells gemäß § 2 Grundstückswertverordnung (GrWV)

Folgende Angaben fehlen oder sind fehlerhaft


Textfeld zur Dokumentation und internen Zuordnung für welches Grundstück die Berechnung erfolgt
Die Katastralgemeindenummer kann dem Einheitswertbescheid oder dem Grundbuch entnommen werden.

In den Städten Linz, Salzburg und Innsbruck sind einige Katastralgemeinden verschiedenen statistischen Stadtteilen zugeordnet. Für diese Katastralgemeinden sind mehrere Einträge vorhanden, die den statistischen Stadtteilen zugeordnet sind. Je nach Lage des Grundstückes ist der entsprechende Eintrag auszuwählen..

Dieses Textfeld dient in erster Linie der Zuordnung der Berechnung zum jeweiligen Geschäftsfall
Anzugeben ist das Jahr, in dem die Steuerschuld entsteht, oder bei Ausübung der Option das Jahr, in dessen Rechtslage optiert wird.

Zum Entstehen der Steuerschuld und zu den Optionsmöglichkeiten siehe https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/grunderwerbsteuer/bemessungsgrundlage.html.

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Bitte wählen Sie gegebenenfalls den richtigen Stadtteil aus den Auswahlvorschlägen aus