Berechnung des Grundstückswertes (§ 4 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz) auf Grundlage des Pauschalwertmodells gemäß § 2 Grundstückswertverordnung (GrWV)
Folgende Angaben fehlen oder sind fehlerhaft
In den Städten Linz, Salzburg und Innsbruck sind einige Katastralgemeinden verschiedenen statistischen Stadtteilen zugeordnet. Für diese Katastralgemeinden sind mehrere Einträge vorhanden, die den statistischen Stadtteilen zugeordnet sind. Je nach Lage des Grundstückes ist der entsprechende Eintrag auszuwählen..
Zum Entstehen der Steuerschuld und zu den Optionsmöglichkeiten siehe https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/grunderwerbsteuer/bemessungsgrundlage.html.