Grundstückswert-Berechnung
Berechnung des Grundstückswertes (§ 4 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz) auf
Grundlage des Pauschalwertmodells
Wie benutze ich das Berechnungsprogramm:
Mit der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) zum 1. Jänner 2016 tritt als Mindest- und Ersatzbemessungsgrundlage der Grundstückswert an Stelle des 3-fachen Einheitswertes.Mit diesem Programm kann der Grundstückswert nach dem „Pauschalwertmodell“ gem.
Das Pauschalwertmodell ist nur für Grundstücke des Grundvermögens (§ 51 ff Bewertungsgesetz) anwendbar. Die Ermittlung eines Grundstückswertes ist für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (§ 29 ff Bewertungsgesetz) gesetzlich nicht vorgesehen.
Der Grundstückswert kann nach dem Pauschalwertmodell oder in Höhe eines von einem geeigneten Immobilienpreisspiegel abgeleiteten Wertes ermittelt werden; die Ermittlungsmethode steht für jede wirtschaftliche Einheit frei. Alternativ kann immer der geringere gemeine Wert eines Grundstückes nachgewiesen werden.
Wird für die Bewertung eines Gebäudes das Pauschalwertmodell angewendet, kann es vorkommen, dass abgrenzbare Gebäudeteile (zB Altbau und Zubau) hinsichtlich des Alters oder der Gebäudeart unterschiedlich zu bewerten sind. In diesen Fällen muss für jeden andersartig beschaffenen Gebäudeteil ein eigenes Berechnungsblatt erstellt werden.
Nähere Informationen, insbesondere welche Faktoren zur Berechnung nach dem Pauschalwertmodell benötigt werden, siehe
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/grunderwerbsteuer/bemessungsgrundlage.html
Das Ergebnis dieses Berechnungsprogramms kann ausgedruckt und soll im Fall der Selbstberechnung oder einer elektronischen Abgabenerklärung den Unterlagen zur Berechnung der Grunderwerbsteuer beigelegt werden. Durch Unterschrift des Steuerpflichtigen kann die Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Daten dokumentiert werden.