Steuerombudsdienst
Bescheid
Der Steuerombudsdienst darf Sie informieren, dass für den Fall notwendiger Rücksprachen
mit dem Finanzamt die Beantwortung Ihrer Anfrage
einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir sind bemüht, Ihre Anfrage
rasch zu beantworten.
mit freundlichen Grüßen
Ihr Steuerombudsdienst