Steuerombudsdienst

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Der Steuerombudsdienst darf Sie informieren, dass für den Fall notwendiger Rücksprachen mit dem Finanzamt die Beantwortung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir sind bemüht, Ihre Anfrage rasch zu beantworten.

mit freundlichen Grüßen
Ihr Steuerombudsdienst