Za 250  -  ***ACHTUNG: In Überarbeitung!*** Antrag auf ein AEO Zertifikat (gemäß Artikel 14c Absatz 1) 

Info

Zugelassene/r Wirtschaftsbeteiligte/r (englisch: Authorised Economic Operator, AEO). Der AEO-Status wird von den Zollbehörden in Form von Zertifikaten bescheinigt (ab 1.1.2008). Antrag auf ein AEO-Zertifikat (gemäß Artikel 14c Absatz 1) wird im Rahmen des AEO-Antragsverfahren IT-gestützt generiert. Anforderung in begründeten Ausnahmefällen über das Competence Center.

 

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