L 16  - 2023 Lohnzettel für den Zeitraum ab 01.01.2023 

Info

Übermittlung des Lohnzettels grundsätzlich elektronisch!
Auf Grund der Bestimmungen des § 84 EStG 1988 und der hiezu ergangenen Verordnung sind Lohnzettel grundsätzlich elektronisch über die Datenschiene der Sozialversicherung (ELDA - Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) zu übermitteln.
Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung ist bei bestehendem Internetzugang generell gegeben. Wird zur Lohnabrechnung kein EDV-Programm verwendet, das die elektronische Übermittlung unterstützt, stellt ELDA zur elektronischen Übermittlung kostenlos "die ELDA Software" zur Verfügung.
Ausführliches Informationsmaterial zur elektronischen Übermittlung über ELDA, die nötigen Anmeldeformulare und erforderlichenfalls "die ELDA Software" finden Sie im Internet unter www.elda.at.
Die Übermittlung von Papierlohnzettel ist nur zulässig, wenn die technische Voraussetzung zur elektronischen Übermittlung (Internetzugang) nicht gegeben ist.
Die Lohnzettelübermittlung hat elektronisch bis Ende Februar des folgenden Kalenderjahres (auf Papierlohnzettel bereits bis 31.Jänner) zu erfolgen. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses während des Kalenderjahres kann der Lohnzettel auch unterjährig übermittelt werden.
Umfangreiche Hinweise für die Ausfertigung des Lohnzettels finden Sie im Arbeitsbehelf der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Dieses Formular steht in folgenden Varianten zur Verfügung

 

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