Geb 2  -  Aufschreibungen über die Selbstberechnung der Gebühren für Rechtsgeschäfte durch Parteienvertreter*in gem. §§ 3 (4a) und 33 TP 5 Abs. 5 Z 4 Gebührengesetz (GebG) für Bestandverträge durch Bestandgeber*in gem. § 33 TP 5 Abs. 5 Z 5 GebG für Bestandverträge durch Bestandnehmer*in, die über eine Bewilligung gem. § 33 TP 5 Abs. 5 Z 6 GebG verfügen 


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