U 13a  -  Anleitung zum Ausfüllen der Zusammenfassenden Meldung (ZM) Version ab 01.01.2020 

Info

Für Meldezeiträume ab Jänner 2010 sind auch bestimmte in einem anderen Mitgliedstaat steuerpflichtige sonstige Leistungen in die Zusammenfassende Meldung aufzunehmen.
Die Betragsgrenze für eine verpflichtende elektronische Übermittlung wurde ab 01.01.2011 von 100.000 Euro auf 30.000 Euro geändert.
Ab 1.1.2020 sind Meldungen in Zusammenhang mit der Beförderung oder Versendung in ein Konsignationslager ausschließlich über FinanzOnline durchzuführen.

Dieses Formular steht in folgenden Varianten zur Verfügung

 

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