U 13  -  Zusammenfassende Meldung über innergemeinschaftliche Warenlieferungen und bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen (ZM) 

Info

Für Meldezeiträume ab Jänner 2010 sind auch bestimmte in einem anderen Mitgliedstaat steuerpflichtige sonstige Leistungen in die Zusammenfassende Meldung aufzunehmen.
Ab 1.1.2020 sind Meldungen in Zusammenhang mit der Beförderung oder Versendung in ein Konsignationslager ausschließlich über FinanzOnline durchzuführen.
Nähere Informationen finden Sie in der Ausfüllanleitung U 13a.

Dieses Formular steht in folgenden Varianten zur Verfügung


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